Beitragsordnung des
SFC Veritas 1996 e.V.
1.) Allgemein:
Beiträge werden für die Mitgliedschaft erhoben. Es wird zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterschieden.
2.) Beginn / Ende der Beitragsverpflichtung:
Die Verpflichtung Beiträge zu entrichten beginnt mit dem ersten Tag des Monats zu den der Eintritt
in den Verein erklärt wurde und endet mit dem letzten Tag des Monats zu dem der Austritt erklärt wurde.
3.) Zahlweise:
Der Beitrag ist eine Bringschuld. Er ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Die Beitragszahlung ist unbar auf das Konto des Vereins bzw. Jugendkonto zu leisten.
Bei Mitgliedern ab 18 Jahren kann eine Teilnahme am Beitrag-Einzugsverfahren
(falls Bankkonto vorhanden) vorausgesetzt werden, ansonsten muss ein Dauerauftrag eingerichtet werden.
4.) Regelbeitrag:
Der Regelbeitrag beträgt monatlich 20€ bei Erwachsenen. Er ist grundsätzlich von jedem volljährigen Vereinsmitglied zu entrichten.
5.) Ermäßigter Beitrag:
Der ermäßigte Beitrag beträgt monatlich € 16,00. Der ermäßigte Beitrag ist von jedem Mitglied welches noch nicht
das 18. Lebensjahr vollendet hat zu entrichten.
Abweichend von Nr. 4 brauchen volljährige Mitglieder die entweder Rentner (wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit), Schüler, Studenten, Wehrdienst- oder Ersatzdienstleistende oder Erwerbslose auch nur den ermäßigten Beitrag
zu entrichten.
Der Antrag auf Zahlung des ermäßigten Beitrages, ist mit Beilage der Kopie eines entsprechenden Nachweises
(entfällt bei noch nicht volljährigen Mitgliedern sowie bei Altersrentnern, da dieses aus den Mitgliedsdaten
zu entnehmen ist) an den Vorstand des Vereins zu richten.
Die Gewährung der ermäßigten Beitragszahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Gründe für die Ermäßigung
gegeben wurden.
6.) Beitragsfreie Mitglieder:
Vom Beitrag befreit sind die offiziell vom Vorsand eingesetzten Trainer des Vereins, die vom Verein gemeldeten Schiedsrichter, ernannte Ehrenmitglieder und der Ehrenpräsident.
7.) Ruhen der Beitragsverpflichtung:
Bei schwerwiegenden Gründen (Beispielsweise längerfristige Krankheit, oder Auslandsaufenthalt) kann schriftlich
beim Vorstand ein vorübergehendes Aussetzen von der Verpflichtung Beitrag zu entrichten, beantragt werden.
Der Vorstand entscheidet ob und wenn ja für welchen Zeitraum dem Antrag stattgegeben werden kann.
Er wird das antragsstellende Mitglied schriftlich von seiner Entscheidung unterrichten.
8.) Vorauszahlung:
Der Verein gewährt den Mitgliedern die Ihre Beiträge bereits jährlich im voraus Entrichten einen Bonus von 1,5 Monatsbeiträgen. Die jährliche Zahlung von 240€ (ermäßigt 192€) muss im ersten Monat nach Vereinseintritt erfolgen.
Denjenigen die Ihren Beitrag halbjährlich im Voraus entrichten wird ein Bonus von 1 Monatsbeitrag gewährt.
Die erste halbjährliche Zahlung von jeweils 120€ (ermäßigt 96€) muss im ersten Monat nach Vereinseintritt erfolgen, die zweite Zahlung dem entsprechend 6 Monate später.
9.) Aufnahmegebühr:
Eine Gebühr zur Aufnahme in den Verein beträgt bei Vollendung des 18. Lebensjahres 30€ für Jugendliche 15€
10.) Änderungen 7 Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen der Beitragsordnung beschließt der Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Vorstände. Änderungen und / oder Ergänzungen sind den Mitgliedern in geeigneter Form
bekannt zu geben.
11.) Gültigkeit:
Die Beitragsordnung gilt ab 01. Juni 2023
Bankverbindung SFC Veritas 1996 e.V.: Berliner Volksbank
Kontoinhaber : Spandauer FC Veritas Berlin 1996 e.V.
IBAN : DE50 1009 0000 1339 4700 02